Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP6. Wir schützen die Bürgerrechte! |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 05.06.2021 |
Eingereicht: | 09.06.2021, 20:59 |
Antragshistorie: | Version 1 |
WP6.5. Personenbezogene Daten schützen.
Text
Das Grundrecht auf Privatsphäre gerät immer stärker unter Druck. Wir sehen das
Recht der Bürger:innen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten als zentralen
Bestandteil einer freien und sicheren Gesellschaft. Die Chancen der
Digitalisierung zu nutzen und dabei die Rechte der Bürger:innen im digitalen
Raum zu verteidigen, ist die Grundlage einer zukunftsfesten Datenschutzpolitik.
Auswirkungen auf die Gesellschaft müssen sehr genau in den Blick genommen
werden. Breite gesellschaftliche Debatten sind deshalb unbedingt notwendig,
bevor durch Politik oder Verwaltung Fakten geschaffen werden.
Bei staatlichen Projekten gilt für uns: Datenschutz, IT-Sicherheit und Wahrung
der Betroffenenrechte sind nicht optionale Anhängsel, sondern Vorbedingung, um
überhaupt zu starten. Zuständig für die Durchsetzung des Datenschutzrechts ist
die:der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-
Vorpommern. Sie:Er muss mit den personellen Ressourcen ausgestattet werden, die
sie:er benötigt, um ihre:seine Aufgaben zu erfüllen.
Wir stärken den Datenschutz, indem:
- die Behörde der:des Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als oberste Landesbehörde
eingerichtet wird und die personellen Ressourcen erhält, die sie zur
Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
- im Landesdatenschutzgesetz Geldbußen gegenüber öffentlichen Stellen
ausdrücklich zugelassen werden.
- wir uns den zunehmenden Bestrebungen nach verdachtsunabhängiger
Massenüberwachung durch Sicherheitsbehörden sowie nach unbegrenzten
Datensammlungen durch Unternehmen entgegenstellen.
- wir Whistleblower:innen, die uns auf Rechtsbrüche hinweisen, bestmöglich
vor daraus resultierenden Nachteilen schützen.
- wir dafür sorgen, dass bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-
Produkten Standards für Datenschutz und Datensicherheit beachtet sowie die
Nutzung von offenen Schnittstellen für Datenaustausch verpflichtend
vorgesehen werden.
- wir den Stellenwert der Informationssicherheit in der öffentlichen
Verwaltung durch eine angemessene personelle und finanzielle Austattung
erhöhen.
- wir für die Kommunikation zwischen Behörden eine sichere und dem Stand der
Technik entsprechende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einführen.